Die Zertifizierung
Seit dem 1.8.2014 bedarf jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet, der Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11.8 Tierschutzgesetz).
In den meisten Bundesländern ist die Mindestanforderung hierfür die Sachkundeprüfung des jeweiligen Bundeslandes vor der entsprechenden Landestierärztekammer bzw. Veterinäramt. Die Sachkundeprüfung gilt „nur“ im jeweiligen Bundesland.
Wir haben uns dazu entschlossen, noch einen „oben drauf“ zu setzen und die Zertifizierung für Hundetrainer/-innen vor der Tierärztekammer Schleswig-Holstein abzulegen. Dieses Zertifikat ist bundesweit anerkannt.
Hierbei handelt es sich um eine umfassende Prüfung, die dem Nachweis professioneller, sachkundiger und tierschutzgerechter Ausbildung von Mensch-Hund-Teams dient.
Prüfungsinhalte sind u.a.:
- Domestikation
- Verhaltensbiologische Grundlagen des Hundeverhaltens
- Individualentwicklung
- Spiel-, Aggression- und Jagdverhalten
- soziale Organisation
- Lernverhalten
- Lernformen
- Lerntheorien
- Kommunikation
- Ausdrucksverhalten des Hundes
- Mensch-Hund-Kommunikation
- Kommunikation zwischen Trainer und Hundehalter
- Ausbildung, Training
- Zucht, Haltung, Ernährung des Hundes
- Tiergesundheit, Erste Hilfe
- Recht
Für die Fortdauer der Zertifizierung muß der Zertifikatsinhaber jährlich mindestens eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung nachweisen, die von Fachtierärzten für Verhaltenskunde und/oder von Biologen, die für Säugetiere und Verhalten ausgewiesen sind, gehalten wird.
Somit ist gewährleistet, dass der hohe Qualitätsstandard gehalten wird und die Zertifikatsinhaber immer auf dem aktuellen Stand der modernen Hundeausbildung sind.
Annette Burkhard | Stefanie Ißler